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KASSENZULASSUNG/UNKOMPLIZIERTE ABRECHNUNG
 

Wir sind bei allen Kassen zugelassen und rechnen i.d.R. direkt mit den Kassen ab.
(sofern die von uns monatlich geleisteten Leistungen nicht die aktuell gesetzlich und individuellen Sätze übersteigen)

Die Pflegekasse übernimmt derzeit(Stand Jun 21) bis zu:

PG 1/2/3/4/5 125 / 689 / 1.298 / 1.612 / 1.995 Euro bei professioneller Pflege *

als Pflegegeld aber maximal 0 / 316 / 545 / 728 / 901 *







voraussichtlich ab 01.01.2012
PS 1/2/3/4 450,- / 1100,- / 1550,- / 1918,- Euro bei professioneller Pflege *

als Pflegegeld aber maximal 235,- /440,- /700,- /700,- *


Eine Kombination aus Pflegesachleistung (=professionelle Hilfe) und Pflegegeld (Laienpflege z.B. durch Angehörige) ist in jeder Pflegestufe möglich;
dann wird die Pflegesachleistung prozentual erfasst und die fehlenden Prozent wieder prozentual auf das Pflegegeld angerechnet.

* Die Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.
Für Druckfehler und Änderungen (durch Gesetz, Verträge, …) wird keine Haftung übernommen.
Gerne beraten wir Sie über die aktuellen Hintergründe bei einem Hausbesuch.