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Wir bieten Ihnen besonders günstige Konditionen,
* weil wir z.B. jegliche unnötigen Verwaltungsarbeiten vermeiden, diese Zeit lieber in unsere Kunden investieren, * weil wir zeitweise lieber einen älteren Fuhrpark in Kauf nehmen, * weil wir kreative Ideen schnell und unkonventionell umsetzen, ... * und weil wir uns die Arbeit mit Ihnen, den Angehörigen, teilen und uns individuell mit Ihnen absprechen. * Außerdem haben wir stets die Pflegestufe der betroffenen Person im Blick und beantragen ggf. mit Ihrem Einverständnis eine Höherstufung, damit Ihnen kein Geld "verloren" geht. Wir haben viel Erfahrung bei der Einstufung und schreiben Ihnen auf Wunsch ein individuelles Pflegegutachten und sind beim Besuch des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) anwesend. Das ist eine unserer besonderer Stärken.
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Unsere Preise müssen sich nicht ... verstecken
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In großen Teilen unterliegen jedoch alle zugelassenen Pflegedienste einer Preisbindung mit den Kranken- und Pflegekassen (einheitliches Modulsystem). Die Preisbildung ist insgesamt kompliziert, so dass wir Ihnen nur nach einem Gespräch einen individuellen Kostenvoranschlag machen können. Wo wir Spielräume haben, haben wir uns für die für Sie i.d.R. günstigsten Lösungen entschieden, um professionelle Pflege bezahlbar zu halten, z.B.:
Auch wenn Sie kein Mitglied in einem Krankenpflegeverein sind, können wir Ihnen Rabatte auf die Investitionskosten von bis zu 100% anbieten, die von vielen Diensten in Höhe von ca. 1,- Euro je Besuch berechnet werden (Umlage für Büros, PKWs, ...). Wir betrachten Ihre Gesamtsituation und finden individuelle Einzellösungen mit Ihnen.
Da wir eine Zulassung für alle Krankenkassen haben, können wir i.d.R. direkt mit Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse abrechnen, sofern Sie eine Pflegestufe haben und die Kosten nicht Ihre Leistungsansprüche aus der Pflegeversicherung übersteigen. Wir stellen unsere erste Rechnung meist erst dann, wenn wir dies gemeinsam erreicht haben oder wenn klar ist, dass keine Einstufung erfolgen kann.
Jegliche vom Arzt verordnete und von der Kasse genehmigte Behandlungspflege kostet Sie lediglich eine geringe Zuzahlung für die ersten 28 Tage im Jahr zuzüglich einer Verordnungsgebühr von derzeit 10,- Euro je Verordnung. Danach werden die Kosten komplett durch Ihre Krankenkasse übernommen. bei allen Kassen zugelassen PG
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Wir sind bei allen Kassen zugelassen und rechnen i.d.R. direkt mit den Kassen ab. (sofern die von uns monatlich geleisteten Leistungen nicht die aktuell gesetzlich und individuellen Sätze übersteigen)
Die Pflegekasse übernimmt (Stand Jan 2019) bis zu*: _.125,00 - Pflegegrad 1 (als Pflegegeld maximal 0,- Euro) _.689,00 - Pflegegrad 2 (als Pflegegeld maximal 316,- Euro) 1.298,00 - Pflegegrad 3 (als Pflegegeld maximal 545,- Euro) 1.612,00 - Pflegegrad 4 (als Pflegegeld maximal 728,- Euro) 1.995,00 - Pflegegrad 5 (als Pflegegeld maximal 901,- Euro)
*Alle Angaben ohne Gewähr
Eine Kombination aus Pflegesachleistung (=professionelle Hilfe) und Pflegegeld (Laienpflege z.B. durch Angehörige) ist in jeder Pflegestufe möglich; dann wird die Pflegesachleistung prozentual erfasst und die fehlenden Prozent wieder prozentual auf das Pflegegeld angerechnet.
Zusätzlich übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die notwendige Behandlungspflege in den o.g. Grenzen. Unter gewissen Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege und / oder Kurzzeitpflege und auf zusätzliche Leistungen der Betreuung. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich und helfen Ihnen bei der Antragstellung.
Testen Sie uns und fordern Sie unsere Unterlagen an. Gerne beraten wir Sie individuell bei einem Erstbesuch und besprechen mit Ihnen, wie und in welchem Zeitumfang sie künftig Hilfe erhalten können. Hierbei oder im Anschluss erstellen wir Ihnen auf Wunsch einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
* Die Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr. Für Druckfehler und Änderungen (durch Gesetz, Verträge, …) wird keine Haftung übernommen. Gerne beraten wir Sie über die aktuellen Hintergründe bei einem Hausbesuch. m
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